Ausschreibung der Auridis Stiftung
Fördermöglichkeit in Höhe von bis zu 100.000 Euro
für gemeinnützige Organisationen – bereits für die Konzeptentwicklung!
Wir befürworten ausdrücklich Bewerbungen von Initiativen, Netzwerken und Organisationen mit wenig Erfahrung in stiftungs- oder öffentlich finanzierten Projekten.
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Unser Angebot und Bewerbungsvoraussetzungen
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FAQ zur Ausschreibung
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Bewerbung
1. Unser Angebot und Bewerbungsvoraussetzungen
Sie benötigen finanzielle Unterstützung zur Entwicklung eines Konzepts, das die überregionale Verbreitung eines Angebots, die Weiterentwicklung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen oder Fachkräftequalifizierung zum Ziel hat, um es in einer sich anschließenden Phase umzusetzen?
Eigenanteilsdeckung: Sie benötigen einen Eigenanteil, um sich im Rahmen einer anderen größeren Ausschreibung oder eines anderen Förderantrages bewerben zu können?
Konzeptionsphase
- Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept zu Ihrem Projekt.
- Für die Konzeptionsphase bieten wir Ihnen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 100.000 € an.
- Es sind ausschließlich Fördervorhaben förderfähig, die inhaltlich im Zusammenhang mit unseren 4 Themenfeldern
– Frühe Hilfen,
– Frühe Bildung ,
– Kinder sucht-/psychisch erkrankter Eltern oder
– Gesunde Ernährung
stehen. - Bei einer erfolgreichen Konzeptionsphase streben wir eine langfristige Partnerschaft an und bieten weitere finanzielle und fachliche Unterstützung zur Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.
- Ziel ist eine nachhaltige Verstetigung des in der Konzeptionsphase entwickelten Projekts.
Eigenanteilsdeckung
- Wir bieten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 100.000 € bzw. in Einzelfällen in begrenztem Maße darüber hinaus.
- Eine Eigenanteilsdeckung ist möglich, wenn diese inhaltlich im Zusammenhang mit einem unserer Themenfelder (siehe „unsere Themen“) steht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn …
im Schwerpunkt Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligenden Lebenslagen – direkt oder indirekt – von Ihrem Projekt profitieren,
Sie bisher wenig Erfahrung mit stiftungs- oder öffentlich finanzierten Projekten gesammelt haben,
die Möglichkeit zur überregionalen Verbreitung Ihres Projekts besteht (gilt nur für eine Konzeptionsphase),
sich Ihr geplantes Projekt über unsere Förderung hinaus verstetigen kann,
Sie Ihr Projekt in Deutschland umsetzen und Ihr Firmensitz in Deutschland ist und
Sie eine gemeinnützige Anerkennung haben bzw. diese in Aussicht steht.
Wir raten Ihnen von einer Bewerbung ab, wenn …
Sie eine Finanzierung zur Durchführung Ihres Angebots benötigen (gilt nur für eine Konzeptionsphase) oder
Sie die Neuentwicklung eines Angebotes oder einer Maßnahme beabsichtigen (gilt nur für eine Konzeptionsphase).
2. FAQ zur Ausschreibung
FAQ zur Auridis Stiftung und der Ausschreibung
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Wie ist der Ablauf des Bewerbungsprozesses?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mithilfe des Online-Bewerbungsformulars ein. Dieses können Sie nach den FAQ im Abschnitt „Bewerbung“ öffnen. Sie können sich über das Online-Bewerbungsformular für eine Konzeptionsphase oder Eigenanteilsdeckung bewerben. Möchten Sie sich für beide Bereiche bewerben, so reichen Sie bitte zwei separate Bewerbungen ein. Es sind auch mehrere Bewerbungen pro Organisation und pro Bereich möglich. Im Online-Bewerbungsformular stellen wir Ihnen Fragen zu Ihrer Organisation und dem geplanten Projekt. Weitere interne Dokumente müssen Sie über das Online-Bewerbungsformular nicht einreichen.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung(en) wird geprüft, inwiefern Ihr Projekt mit den Bewerbungsvoraussetzungen übereinstimmt sowie den Ausschreibungskriterien (siehe nächste FAQ) der Auridis Stiftung entspricht. Bei einer negativen Bewertung erhalten Sie eine schriftliche Absage. Bei einer positiven Bewertung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und freuen uns über einen intensiveren Austausch zu Ihrem Projekt.
Was sind die Ausschreibungskriterien der Auridis Stiftung?
Neben den Bewerbungsvoraussetzungen sind für die Auridis Stiftung folgende vier Kriterien maßgebend für die Bewertung Ihrer Bewerbung:
- Wirkungspotenzial des Vorhabens: Ihr Projekt hat eine überzeugende Wirkungslogik und leistet einen Beitrag, die Aufwachsensbedingungen von Kindern nachhaltig zu verbessern.
- Transferpotenzial: Es besteht eine realistische Möglichkeit zur überregionalen Verbreitung des Lösungsansatzes/Ihres Projektes.
- Verstetigungsperspektive: Die jeweiligen Verbreitungserfolge (z.B. eines Angebots, von Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen oder der Fachkräftequalifizierung) können über die Förderung hinaus verstetigt werden.
- Kooperationspartner: Die Auridis Stiftung ist von der Organisation und den Fähigkeiten der handelnden Personen überzeugt.
Was versteht die Auridis Stiftung unter „benachteiligenden Lebenslagen“?
Die Auridis Stiftung setzt sich seit 2006 für eine Gesellschaft ein, in der alle Kinder im Wohlergehen und unter Bedingungen aufwachsen, die ihnen Chancengerechtigkeit und die Entfaltung ihrer individuellen Potenziale ermöglichen. Für die Auridis Stiftung können sich u.a. folgende Lebenslagen benachteiligend auf die Potenzialentfaltung von Kindern auswirken:
- Von Armut betroffene Familien bzw. armutsgefährdete Familien
- Eltern, die nicht (ausreichend) vom formalen Bildungssystem erreicht worden sind oder keine höhere Bildung in Anspruch genommen haben
- Psychisch-/ suchterkrankte Eltern
- Strukturschwache Sozialräume bzw. sozialräumliche Herausforderungen
Die Auridis Stiftung fördert keine Projekte im Bereich Inklusion.
Warum gibt es keine Informationen über das Themenfeld „Gesunde Ernährung“?
Das Themenfeld „Gesunde Ernährung“ befindet sich aktuell im Aufbau, sodass es hierzu noch keine weiterführenden Informationen gibt. Wir freuen uns über jede Bewerbung zum Thema, die unseren Bewerbungsvoraussetzungen entspricht.
Wie viele Initiativen, Netzwerke bzw. Organisationen haben im Rahmen der Ausschreibung die Aussicht auf eine Zusammenarbeit mit der Auridis Stiftung?
Die Auridis Stiftung beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung mehrere Organisationen neu in eine Förderung aufzunehmen.
FAQ zur Konzeptionsphase
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Was versteht die Auridis Stiftung unter einer Konzeptionsphase?
In der Konzeptionsphase erarbeitet die jeweilige Organisation mit Unterstützung der Auridis Stiftung ein Konzept zur nachhaltigen Entwicklung und Verbreitung von Maßnahmen. Dies kann die Verbreitung eines Angebots für Kinder und Familien sein oder Maßnahmen zur Qualifizierung von Fach- oder Lehrkräften oder die Weiterentwicklung von Unterstützungsstrukturen durch den Aufbau von Netzwerken.
Der zeitliche Rahmen und das Budget sind in der Konzeptionsphase je nach Entwicklungsstand der Organisation bzw. des Vorhabens unterschiedlich. In der Regel dauert die Konzeptionsphase nicht länger als 18 Monate. Am Ende einer erfolgreichen Konzeptionsphase werden Ziele vereinbart und in Form von quantitativen sowie qualitativen Meilensteinen festgehalten. Die Meilensteine dienen als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zur Umsetzung des Konzepts in einer weiteren sich anschließenden Förderung.
Für welche Zwecke können die Fördermittel eingesetzt werden?
Der Einsatz der Fördermittel ist dafür vorgesehen, dass sich Organisationen im Rahmen der Konzeptionsphase intensiv mit der Entwicklung einer Strategie zur nachhaltigen Weiterentwicklung Ihres Projektes auseinandersetzen können. Die Auridis Stiftung übernimmt für diesen Zweck anfallende Personal- und Sachkosten und fordert keinen einzubringenden Eigenanteil.
Die Fördermittel der Auridis Stiftung müssen der Entwicklung eines Konzepts dienen und können nicht für die Durchführung von Angeboten oder Maßnahmen verwendet werden.
Ist eine Bewerbung außerhalb der vier genannten Themenfelder möglich?
Nein. Ihr Projekt muss im Rahmen dieser Ausschreibung für den Bereich der Konzeptionsphase einem der genannten Themenfelder (Frühe Hilfen, Frühe Bildung, Kinder psychisch-/suchterkrankter Eltern oder Gesunde Ernährung) zuzuordnen sein. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zu unseren Themenfeldern: Unsere Themen
Wie weit muss das Projekt entwickelt sein, um sich erfolgreich zu bewerben?
Das zu finanzierende Konzept muss sich auf bereits existierende Angebote oder Maßnahmen beziehen, zu deren Umsetzung Erfahrungswerte vorliegen.
Die Auridis Stiftung finanziert keine Konzepte, die eine Neuentwicklung von Angeboten oder Maßnahmen beabsichtigen.
Folgt nach der Konzeptionsphase automatisch eine langfristige Partnerschaft?
Nein. Mit Eintritt einer Organisation in eine Konzeptionsphase strebt die Auridis Stiftung zwar ein langfristiges Förderverhältnis an, kann dieses jedoch nicht garantieren.
Ergebnisse der Konzeptionsphase können z.B. zu erkennen geben, dass eine Weiterentwicklung von Kooperations- und Netzwerkstrukturen unwahrscheinlich erscheint oder es vergleichbare Lösungsansätze bzw. Projekte gibt, die eine Angebotsverbreitung erschweren oder eine überzeugendere Wirkungslogik haben. In derartigen Fällen geht die Auridis Stiftung kein weiterführendes Förderverhältnis ein.
FAQ zur Eigenanteilsdeckung
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Was versteht die Auridis Stiftung unter einer Eigenanteilsdeckung?
Im Rahmen von größeren Ausschreibungen/Förderanträgen (z.B. EU-Ausschreibungen, Aktion Mensch Anträge, usw.) kann es vorkommen, dass Antragstellende einen Eigenanteil mit in die Förderung einbringen müssen. Die Auridis Stiftung beabsichtigt mit der „Eigenanteilsdeckung“ Organisationen zu unterstützen, die im Rahmen größerer Ausschreibungen/Förderanträgen keinen Eigenanteil finanziell einbringen können und übernimmt demnach den zu leistenden Eigenanteil für die antragstellende Organisation.
Können in Einzelfällen mehr als 100.000 € beantragt werden?
Ja. Sollte eine Eigenanteilsabdeckung von über 100.000 € erforderlich sein, ist auch eine Förderung von über 100.000 € in begrenztem Maße möglich.
Ist auch eine Bewerbung außerhalb der genannten Themenfelder möglich?
Nein. Ihr Projekt muss im Rahmen dieser Ausschreibung für den Bereich der Eigenanteilsdeckung einem der genannten Themenfelder der Auridis Stiftung zuzuordnen sein. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zu unseren Themenfeldern:
Unsere Themen
Bitte beachten Sie, dass „Weitere Angebote für Eltern und Kinder“ kein eigenes Themenfeld der Auridis Stiftung darstellt.
Welche Pflichten kommen nach einer erfolgreichen Bewerbung auf Organisationen zu?
Die Auridis Stiftung beabsichtigt, den administrativen Aufwand in Förderbeziehungen gering zu halten. Dennoch sind gewisse Berichtspflichten (z.B. Jahresberichte, Finanzberichte) Gegenstand unserer Förderbeziehungen. Welche Berichtspflichten Gegenstand einer Förderbeziehung sind, wird je nach Einzelfall und Projektcharakteristik entschieden.
3. Bewerbung
- Bewerbungen sind bis einschließlich 28. März 2025 ausschließlich über das Bewerbungsformular möglich.
- Bis zum 30. April 2025 erhalten alle Organisationen, die sich beworben haben, eine Rückmeldung.
- Kontaktieren Sie uns mit Fragen zur Ausschreibung gerne unter ausschreibung@auridis.de
zur Auschreibung
Konzeptionsphase
Sie benötigen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Maßnahmen, die der Weiterentwicklung von Unterstützungsstrukturen, der Qualifizierung von Fachkräften oder der Verbreitung eines Angebots dienen?
zur Auschreibung
Eigenanteilsdeckung
Sie benötigen einen Eigenanteil, um sich erfolgreich im Rahmen einer anderen größeren Ausschreibung bewerben zu können?