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Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Nordrhein-Westfalen

Aufbau einer landesweiten Unterstützungsstruktur für Kinder von Inhaftierten

 

Nach einer mehrmonatigen Konzeptionierungsphase im Jahr 2022, an der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, verschiedenen Jugendämtern sowie Justizvollzugsanstalten mitgewirkt haben, hat die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW seit Mitte 2023 ihre Arbeit aufgenommen.

 

Die Landesfachstelle NRW – verortet bei den Landesjugendämtern Westfalen und Rheinland – setzt sich in Nordrhein-Westfalen für eine strukturelle Verbesserung der Versorgungslage von Kindern inhaftierter Eltern ein.

 

Für den Aufbau der interdisziplinären Vernetzungs- und Unterstützungsstruktur sorgt die neue Landesfachstelle mit folgenden Arbeitsschwerpunkten:

 

  • Sensibilisierung für die Situation und den Umgang mit betroffenen Kindern
  • Erstberatung und Qualifizierung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe und Justiz
  • (Weiter-)Entwicklung einer nachhaltigen Vernetzungsstruktur von Justiz und Kinder- und Jugendhilfe
  • Beratung und Lotsenfunktion für Betroffene und deren Familien
  • Entwicklung und Bereitstellung von Informationsmaterial

Die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffenen Kinder brauchen besondere Unterstützung vor, während und nach der Inhaftierung. Die neue Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW wird die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Justiz(vollzug) auf allen Ebenen nachhaltig (weiter-)entwickeln und dabei die Verwirklichung der "best interests of the child" in den Mittelpunkt stellen, damit diese zur Basis für das fachliche Handeln und die Haltung der Fachkräfte/Mitarbeitende aus beiden Systemen werden.“

- Jutta Möllers – Landesfachstelle NRW

Kooperationspartner
Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Förderzeitraum
seit 2023
Förderziele
• Aus- und Aufbau von Kooperationen zwischen Justizvollzugsanstalten und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
• Fortbildung, Sensibilisierung und Beratung von Fachkräften aus beiden Systemen zum Thema Kinder von Inhaftierten
• Erstberatung von betroffenen Familien und ihren Kindern
• Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der Visibilität von Kindern Inhaftierte
Einsatz von Fördermittel
Finanzierung der Landesfachstelle; Anschubfinanzierungen für spezialisierte Angebote innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges

Ihr Ansprechpartner in der Stiftung

Ben Spöler

Ben Spöler

Projektmanager