Kinder von Inhaftierten
Kontakt hilft, mit der Belastung besser zurechtzukommen
Studien weisen bei Kindern von Inhaftierten auf multifaktorielle Belastungen hin. Die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet in der Regel eine plötzliche temporäre Zwangstrennung und kann demnach die Eltern-Kind-Bindung belasten. Familien sind oft mit der Situation überfordert: Es drohen u.a. wirtschaftliche Einschränkungen und Stigmatisierung. Bei betroffenen Eltern bestehen zudem Unsicherheiten, wie die Inhaftierung gegenüber dem Kind erklärt werden soll – vielfach wird sie verschwiegen. Innerhalb eines EU-weiten Forschungsprojekts (COPING) berichten 75 % der befragten Kinder von Inhaftierten über negative psychische und physische Folgen.

Der persönliche Umgang darf nicht an den Strukturen scheitern
Mit der UN-Kinderrechtskonvention und den Empfehlungen des Europarats bestehen bereits Grundlagen, um Kinder von Inhaftierten zu unterstützen. Im Hilfesystem gibt es bislang dennoch zu wenig Unterstützungsangebote und kaum verbreitetes Wissen über die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen für Kinder von Inhaftierten. Dies liegt vor allem an der fehlenden flächendeckenden Vernetzung zwischen den Systemen der Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe. Denn um betroffene Kinder und ihre Familien zu unterstützen, ist ein interdisziplinäres und ressortübergreifendes Vorgehen aller zuständigen staatlichen Stellen sowie freier Träger notwendig.
Unser Angebot
Die Auridis Stiftung unterstützt in mehreren Bundesländern, in Kooperation mit den zuständigen Ministerien sowie öffentlichen und freien Trägern, Strukturentwicklungsprojekte, um ein besseres Zusammenwirken zwischen Justizvollzugsanstalten und spezialisierten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Bei der jeweiligen Konzepterstellung in den Ländern werden wir durch den Verein Treffpunkt e.V., der sich bundesweit für eine bessere Versorgung von Kindern inhaftierter Eltern einsetzt, fachlich beraten. Zusammen mit Treffpunkt e.V. soll ein entscheidender Beitrag zur Erreichung folgender Wirkungsziele geleistet werden:
- Es werden nachhaltige ressortübergreifende Koordinationsstrukturen geschaffen, sodass neue Versorgungsstrukturen zwischen Justizvollzugsanstalten und spezialisierten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe entstehen.
- Es kommt in Justizvollzugsanstalten zu einem familienfreundlicheren Vollzug.
- Fachkräfte in der JVA sowie aus der Kinder- und Jugendhilfe sind für die spezifischen Bedarfe von betroffenen Kindern und Familien sensibilisiert bzw. erwerben zusätzliche Kompetenzen.
- Betroffene Kinder stabilisieren ihre physische und psychische Gesundheit. Betroffene Familienmitglieder erfahren Selbstwirksamkeit im Umgang mit der Situation und den daraus resultierenden Belastungen.
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